Zwei Staaten sind von der Regel ausgenommen. Das NRW-Gesundheitsministerium hat die neuen Einreiseregelungen des Bundes angepasst. Ein Corona-Schnelltest ist dabei ausreichend. Auch aufgrund dieser Unklarheiten würde Nordrhein-Westfalen eine bundeseinheitliche Regelung für eine Testpflicht, wie sie gerade auf Bundesebene diskutiert wird, sehr begrüßen. Einreisende aus dem Vereinigten Königreich sowie Südafrika müssen sich nach ihrer Ankunft in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben. We're sorry but this app doesn't work properly without JavaScript enabled. Die Quarantäne kann frühestens fünf Tage nach der Einreise beendet werden. Sie müssen sich unverzüglich in eine 10-tägige Quarantäne begeben, die nur unter bestimmten Auflagen frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise beendet werden kann. ... in NRW wurde die pauschale Quarantäne für Reiserückkehrer gekippt. Hierzu wurde eine rein strukturelle Änderung vorgenommen: Angeordnet wird jetzt vorrangig eine Quarantäne, die aber bereits von Beginn an durch einen negativen Test verhindert werden kann. Die Regelungen beziehen sich nur auf ausländische Risikogebiete und nicht auf innerdeutsche Regionen. Diese Quarantäne kann aber vermieden werden, wenn sich Reisende 48 Stunden vor oder unmittelbar nach ihrer Einreise einem Coronatest (Einreisetestung) unterziehen und das Ergebnis des Tests negativ ist. Die Regelungen beziehen sich nur auf ausländische Risikogebiete und nicht auf innerdeutsche Regionen. Was seit dem 11. Hintergrund der Änderungen ist zum einen die Harmonisierung des Landesrechts mit dem Bundesrecht, sodass die Testpflichten für Einreisende aus Großbritannien und Südafrika nun einheitlich geregelt sind. In NRW gelten ab sofort (9.11.) Januar 2021 gültigen Fassung zu entnehmen. Wer nach NRW einreisen möchte, muss in Quarantäne, oder? Die Einstufung internationaler Risikogebiete erfolgt durch das Robert Koch-Institut unter der Adresse https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete. Wer nicht zehn Tage in Quarantäne möchte, nachdem er aus einem ausländischen Risikogebiet nach NRW eingereist ist, kann in NRW einen Covid-19-Test machen lassen. Nordrhein-Westfalen will eine grundsätzliche Corona-Testpflicht für Einreisende einführen. Ausgenommen von der Quarantäne- oder Testpflicht sind weiterhin Durchreisende, Binnenschiffer, der kleine Grenzverkehr bei Aufenthalten von unter 24 Stunden, tägliche oder wöchentliche Grenzpendler und Grenzgänger sowie Verwandtenbesuche, Warentransporte und einreisende Diplomaten/Abgeordnete bei Aufenthalten von unter 48 Stunden. Köln | aktualisiert | Wer 72 Stunden im Ausland verbracht hat und nach Nordrhein-Westfalen einreist, der muss für 14 Tage in Quarantäne. Diese Quarantäne kann aber vermieden werden, wenn sich Reisende 48 Stunden vor oder unmittelbar nach ihrer Einreise einem Coronatest (Einreisetestung) unterziehen und das Ergebnis des Tests negativ ist. Abonnieren Sie hier den Newsletter der Landesregierung Nordrhein-Westfalen oder bestellen Sie ihn ab. Eigentlich sind die Regeln in Deutschland eindeutig: Wer von einer Reise in ein Corona-Risikogebiet zurückkehrt, der muss nach der Einreise zuerst in Quarantäne.In Nordrhein-Westfalen reichte ein Urlauber Klage gegen diese Regelung ein – mit Erfolg: Am Freitagabend entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster zu seinen Gunsten. Ein Corona-Schnelltest ist dabei ausreichend. An allen Flughäfen mit Tourismus- und Linienflügen aus Risikogebieten bestehen inzwischen Testmöglichkeiten. Angepasst wurden auch die Regelungen für Einreisende aus Großbritannien und Südafrika. Zum anderen sind im Rahmen laufender Gerichtsverfahren zu Einreisen aus Risikogebieten Unklarheiten im Infektionsschutzgesetz des Bundes deutlich geworden. Demnach müssen die Reisenden mit einigen Ausnahmen künftig zehn Tage lang in Quarantäne und nicht mehr 14 Tage. Hierzu wurde eine rein strukturelle Änderung vorgenommen: Angeordnet wird jetzt vorrangig eine Quarantäne, die aber bereits von Beginn an durch einen negativen Test verhindert werden kann. NRW führt Quarantäne-Regeln für Reisende aus Großbritannien und Südafrika ein Wer aus Großbritannien oder Südafrika nach Nordrhein-Westfalen einreist, muss seit Montag wieder in Quarantäne. Diese kann aber vermieden werden, wenn sich die Reisenden 48 Stunden vor oder unmittelbar nach ihrer Einreise einem Corona-Test unterziehen und das Ergebnis des Tests negativ ist. Bis es eine solche bundesweite Regelung gibt, soll mit der nun erfolgten Änderung eine möglichst rechtssichere Lösung für Nordrhein-Westfalen geschaffen werden, um den dringenden Schutz vor zusätzlichen Infektionen aus anderen Ländern auch in Nordrhein-Westfalen sicherzustellen. Diese Quarantäne kann aber vermieden werden, wenn sich Reisende 48 Stunden vor oder unmittelbar nach ihrer Einreise einem Coronatest (Einreisetestung) unterziehen und das Ergebnis des Tests negativ ist. Für Reisende, die aus einem Risikogebiet auf dem Land-, See-, oder Luftweg nach Nordrhein-Westfalen einreisen, gilt seit dem 5. Für Reisende, die aus einem Risikogebiet auf dem Land-, See-, oder Luftweg nach Nordrhein-Westfalen einreisen, gilt seit dem 5. Angepasst wurden auch die Regelungen für Einreisende aus Großbritannien und Südafrika. An allen Flughäfen mit Tourismus- und Linienflügen aus Risikogebieten bestehen inzwischen Testmöglichkeiten. Die genannten rechtlichen Regelungen sind im Detail der Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinreiseVO) des Landes Nordrhein-Westfalen in der ab dem 5. Januar 2021 zwar grundsätzlich eine zehntägige Einreisequarantäne. Bund und Länder haben Änderungen an den bisherigen Regeln für Einreisen aus Risikogebieten vorgenommen. Das sei aber nicht mehr verhältnismäßig, entschied das OVG. Grund ist die Verbreitung von Coronavirus-Varianten in beiden Ländern. Zum anderen sind im Rahmen laufender Gerichtsverfahren zu Einreisen aus Risikogebieten Unklarheiten im Infektionsschutzgesetz des Bundes deutlich geworden. Verbraucherzentrale NRW Corona-Hotline: 0211-3399 58 45 (werktags von 9.00 bis 15.00 Uhr) Erhalte ich mein Geld für Tickets von Konzerten, Sportveranstaltungen oder anderen Veranstaltungen zurück, die wegen des Coronavirus abgesagt wurden? Dieselben Regeln gelten auch für Einreisen Staatsbürger anderer Länder, die einen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen planen. Januar 2021 zwar grundsätzlich eine zehntägige Einreisequarantäne. Laut NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) besteht jetzt statt der verbindlichen Anordnung einer Testung auf das Coronavirus bei der Einreise faktisch ein Wahlrecht zwischen Einreisetest und Quarantäne. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Regelungen zur Einreise aus den vom Robert Koch-Institut und den zuständigen Bundesministerien festgelegten Risikogebieten modifiziert. Das gilt in NRW seit Freitagnacht 0:00 Uhr. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bietet ab sofort eine Corona-Hotline für Verbraucherfragen an. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Regelungen zur Einreise aus den vom Robert Koch-Institut und den zuständigen Bundesministerien festgelegten Risikogebieten modifiziert. © 2021 Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen. Wer nach NRW einreisen möchte, muss in Quarantäne - oder? Die zehn Tage werden ab dem Tag der Ausreise aus den betreffenden Ländern gerechnet. Nordrhein-Westfalen Für Reisende, die aus einem Risikogebiet nach Nordrhein-Westfalen einreisen, gilt grundsätzlich eine zehntägige Einreisequarantäne. 27.12.2020 | Stand 27.12.2020, 11:29 Uhr Januar gilt, erfahren Sie hier. Neue Einreiseverordnung: Zehn Tage Quarantäne Düsseldorf (dpa/lnw) - Für Reisende aus einem Corona-Risikogebiet im Ausland gelten in NRW ab Montag neue Quarantäne-Regeln. Aber mit welchem Argument? Januar 2021 gültigen Fassung zu entnehmen. In der Landesverordnung wird jetzt auf die zwischenzeitlich für diese Staaten bundesweit geltenden Testpflichten verwiesen. Allerdings erst frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise. Für Bürgeranfragen an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales: https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete, Weltklimakonferenz COP 23 in Bonn: Das Energieeffizienzland Nordrhein-Westfalen präsentiert sich, Nordrhein-Westfalen ist Gastgeber der 23. Das heißt konkret auch, dass eine Quarantäne auch bei einer Rückkehr aus stärker betroffenen Regionen nicht mehr notwendig ist, etwa bei einer Einreise aus der Schweiz oder Belgien. In der Landesverordnung wird jetzt auf die zwischenzeitlich für diese Staaten bundesweit geltenden Testpflichten verwiesen. Vergessen Sie nicht: Diese Maßnahme dient dem Schutz Ihrer Familie, der Nachbarn und aller anderen Menschen in Ihrem Umfeld. Weltklimakonferenz COP23 vom 6.-17. Für Urlauber, besonders jene aus Risikogebieten zurückkehren, gibt es neue Regeln zu beachten. Risikogebiet ist nicht mehr gleich Risikogebiet, für die Einreise nach Deutschland gelten inzwischen kompliziertere Corona-Regeln - kaum eine Region ist nicht davon betroffen: Das müssen Reisende nun beachten. Ein Mann aus Bielefeld hat vor Gericht gegen das Land geklagt - und gewonnen. Ausgenommen von der Quarantäne- oder Testpflicht sind weiterhin Durchreisende, Binnenschiffer, der kleine Grenzverkehr bei Aufenthalten von unter 24 Stunden, tägliche oder wöchentliche Grenzpendler und Grenzgänger sowie Verwandtenbesuche, Warentransporte und einreisende Diplomaten/Abgeordnete bei Aufenthalten von unter 48 Stunden. neue Einreiseregeln. November 2017 in Bonn, Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI, Regierungskommission „Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen“. NRW: Quarantäne nach Einreise aus einem Risikogebiet - Corona-Test verkürzt die Zeit. Als Virusvariante-Gebiete gelten gemäß Robert-Koch-Institut derzeit die EU-Länder Irland, Österreich (Bundesland Tirol mit einigen Ausnahmen), Portugal, Slowakei und Tschechien. Dezember, wie aus der neuen Reiseschutzverordnung hervorgeht, die am Sonntagabend veröffentlicht und damit wirksam wurde. Für sie ordnet das Landesrecht wegen des besonderen Risikos der Verbreitung neuer Virenstämme zur Sicherheit zusätzlich eine mindestens fünftägige Quarantäne mit einer abschließenden weiteren Testung (Freitestung) an. Die genannten rechtlichen Regelungen sind im Detail der Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinreiseVO) des Landes Nordrhein-Westfalen in der ab dem 5. Einreisende aus diesen Ländern müssen schon nach Bundesrecht zwingend einen Test vorweisen. Auch aufgrund dieser Unklarheiten würde Nordrhein-Westfalen eine bundeseinheitliche Regelung für eine Testpflicht, wie sie gerade auf Bundesebene diskutiert wird, sehr begrüßen. Für sie ordnet das Landesrecht wegen des besonderen Risikos der Verbreitung neuer Virenstämme zur Sicherheit zusätzlich eine mindestens fünftägige Quarantäne mit einer abschließenden weiteren Testung (Freitestung) an. Während der Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Ein Urlauber hatte Klage eingereicht, weil die Infektionszahlen am Reiseziel niedriger waren als an seinem Heimatort. Einreisende aus diesen Ländern müssen schon nach Bundesrecht zwingend einen Test vorweisen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Please enable it to continue. Es gilt eine grundsätzliche Quarantänepflicht von zehn Tagen für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten. Einreisende müssen sich beim Gesundheitsamt anmelden. Januar 2021. Einreisende haben nun die Wahl zwischen Test und Quarantäne. Die Quarantänepflicht für Einreisende aus den beiden Ländern gilt in NRW sogar rückwirkend ab dem 11. Bürger, die aus einem Risikogebiet nach NRW einreisen, sind verpflichtet, sich auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben. Bis es eine solche bundesweite Regelung gibt, soll mit der nun erfolgten Änderung eine möglichst rechtssichere Lösung für Nordrhein-Westfalen geschaffen werden, um den dringenden Schutz vor zusätzlichen Infektionen aus anderen Ländern auch in Nordrhein-Westfalen sicherzustellen. Für Reisende, die aus einem Risikogebiet auf dem Land-, See-, oder Luftweg nach Nordrhein-Westfalen einreisen, gilt seit Außerdem müssen sich die Einreisenden auf das Coronavirus testen lassen. Für Urlauber, besonders jene, die aus Risikogebieten zurückkehren, gibt es neue Regeln zu beachten. Betroffen sind Reisende aus Risikogebieten, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg kommen wollen. Für Reisende, die aus einem Risikogebiet auf dem Land-, See-, oder Luftweg nach Nordrhein-Westfalen einreisen, gilt seit dem 5. Hamm - Wer nach NRW reisen möchte, muss seit dem 5. Nach NRW-Urteil: Neue Quarantäne-Regelung für Reiserückkehrer unwahrscheinlich In Nordrhein-Westfahlen wurde die Corona-Einreiseverordnung durch einen Gerichtsbeschluss am Freitagabend gekippt. Grundsätzlich gilt die 10-tägige Quarantänepflicht. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Regelungen zur Einreise aus den vom Robert Koch-Institut und den zuständigen Bundesministerien festgelegten Risikogebieten modifiziert. Die Einstufung internationaler Risikogebiete erfolgt durch das Robert Koch-Institut unter der Adresse https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete. Voraussetzung für die Verkürzung der häuslichen Quarantäne ist, dass die betroffene Person einen negativen Test auf das Coronavirus vorweist, welcher frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt wurde. Für Reisende aus einem Corona-Risikogebiet im Ausland gelten in NRW ab Montag neue Quarantäne-Regeln.